Restriktionen sind weder Teil einer Lösung noch Qualitätsmerkmal
Dringlichkeitsanträge auch während einer BMV stellen zu können ist solidarisch und verantwortlich.
deshalb plädieren wir dringend dafür die vorgeschlagene Änderung hin zu einem "Verbot der Einbringung von Dringlichkeitsanträgen während einer campus:grünen BMV" abzulehnen, sodass die BMV auch mit Beschlüssen über Dringelichkeitsanträgen eine echte Hilfe ist und damit seiner hochschul- und gesellschaftspolitischen Verantwortung sinnstiftend bundesweit und lokal weiterhin nachkommen kann.
A) Das Dringlichkeitsanträge auch während der bereits laufenden BMV gestellt werden können, ist essentiell dafür, dass mensch die Teilnehmer*innen und entsprechenden Gruppen im Vorfeld der BMV nicht (unnötig) unter Druck setzt alles zu überblicken, was zu überblicken ist hinsichtlich einer BMV aber auch im hochschulpolitischen Geschehen landes- und bundesweit, welches während und kurz vor einer BMV keineswegs ruht. Das Verbot während einer BMV Dringlichkeitsanträge stellen zu können (durch entsprechende Änderung in der entsprechenden Satzung/Ordnung) würde diverse Teilnehmer*innen und/oder Mitgliedsgruppen benachteiligen, wovon niemensch etwas hat.
B) Weltpolitische und Hochschulpolitische Situationen entwickeln und ändern sich auch während einer BMV (dynamisch) oder werfen neue Aspekte auf (das zeigen alleine schon bspw. die Auseinandersetzungen um Studiengebühren oder anderen schwerwiegenden Sachverhalten wie bspw. Auslaufende Studiengänge und damit einhergehend die Drohungen mit Zwangsexmatrikulationen), worauf unbedingt mit Dringlichkeitsanträgen spontan reagiert werden können sollte, sodass es nicht zumutbar wäre mit einem Antrag erst bis zur folgenden BMV zu warten, zumal dann prekäre, umkämpfte hochschulpolitische Lagen für Studierendenschaften (Anm.: viele c:g-Gruppen stehen auch in AStA-Verantwortung und sind solidarisch auch auf bundesweit beschlossene Beschlüsse während der BMV teils angewiesen) ggf. bzw. sehr wahrscheinlich zu spät sein werden. Das wäre für niemensch hilfreich!
C) Die möglichen schwerwiegenden Folgen eines Verbots der Stellung von Dringlichkeitsanträgen während einer BMV sind unverhätnismäßig im Vergleich zur Frage der Organisiation und einer Berücksichtigung eines Rahmenprogramms. Dennoch muss auch das mitgedacht werden, sodass die unten stehenden Lösungsansätze ggf. hilfreich sind.
In jedem Fall, ist eine Verunmöglichung von Einbringen von Dringlichkeitsanträgen während einer BMV kein Kompromiss oder dergleichen. Vielmehr wäre es restriktiv, weshalb wir für eine Ablehnung des Ausgangsänderungsantrages ("Streiche § 13 Absatz 2") plädieren und für eine Annahme unseres Änderungsantrages.
Lösungsansätze (unter C) erwähnt):
1. Als Lösungsansatz und wirklicher Kompromiss zwischen Verbot und dem aktuellen status quo könnte hierfür mensch die Planung bspw. auf mehr Schultern verteilen.
2. Auch könnte überlegt werden, ob wir als BMV die jeweilige BMV nicht ohnehin auf 3 volle Tage ausweiten indem wir bspw. die Anreisen bereits auf einen Donnerstag Abend ermöglichen und dann bereits an den Freitagen früher starten damit alle für alles mehr Raum erhalten können, was sicherlich auch positive Effekte auf das Rahmenprogramm haben könnte. Natürlich sollte das dann sozial verträglich stattfinden.
3. Ein Appell daran, dass bitte nur Dringlichkeitsanträge während einer BMV gestellt werden sollen, die sich mit -aus stud. Sicht- bspw existentiellen Inhalten befasst, wäre ein Kompromiss. Für uns als c:g spoho köln müssten darunter dann mindestens die Themen "Studiengebühren", "Zwangsexmatrikulationen", "drohende Zwangsexmatrikulationen", " vs. Sexismus & anderes menschenverachtendes Verhalten", "Klimakrise" fallen.