| Veranstaltung: | 45. Bundesmitgliederversammlung |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.2.2. Dringlichkeitsanträge |
| Antragsteller*in: | campus:grün sporthochschule köln (dort beschlossen am: 21.05.2022) |
| Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
| Angelegt: | 21.05.2022, 19:13 |
D3: Solidarität und sofortige Hilfe für zwangsexmatrikulierte Kommiliton*innen der Lehramtsstudiengänge des Staatsexamens in NRW – die ab Mitte 2022 neue NRW-Landesregierung muss Verantwortung übernehmen und die Hochschulen anweisen die betroffenen (Ex-)Student*innen ihre im Staatsexamen weit studierten Fächer und Schulformen im Bachelor/Master-Lehramt zu Ende führen zu können!
Begründung der Dringlichkeit
Die NRW-weit zwangsexmatrikulierten Student*innen des Lehramts Staatsexamen (5 Schulformen mit einer Vielzahl von studierten Schulfächern in ganz NRW) können entgegen Verlautbarungen und sogar Regelungen einer NRW-Landesregierung NICHT in ihren bislang im Staatsexamen weit studierten Fächern samt Schulform ihr Studium im Bachelor-Masterlehramt weiterstudieren (je nach Fachkombination) um ihr Studium erfolgreich abschliessen zu können. Die Situation hält an und ist für die Betroffenen sehr belastend und existenzieller Natur. Die demächst neue Landesregierung muss schnell handeln sobald sie ins Amt tritt.
Antragstext
Die 45. campus:grüne BMV möge bitte am morgigen Sonntag, 22.5.2022,
beschliessen:
„Euer jetziges Lehramtsstudium mit Euren Fächern samt Schulform im Lehramt
Staatsexamen könnt Ihr im Bachelor-/ Master-Lehramt fortführen.“ (NRW-
Landesregierung (2016 und 2017))
„Versprochen!… gebrochen?!“
Solidarität und sofortige Hilfe für zwangsexmatrikulierte Kommiliton*innen der
Lehramtsstudiengänge des Staatsexamens in NRW – die ab Mitte 2022 neue NRW-
Landesregierung muss Verantwortung übernehmen und die Hochschulen anweisen die
betroffenen (Ex-)Student*innen ihre im Staatsexamen weit studierten Fächer und
Schulformen im Bachelor-Master-Lehramt zu Ende führen zu können!
Die 45. campus:grüne Bundesmitgliederversammlung fordert die - ab demnächst -
neue NRW-Landesregierung auf, den von den Zwangsexmatrikulationen in/aus dem
Lehramt Staatsexamen (LPO) betroffenen Student*innen in NRW den Wechsel in das
Bachelor-Master-Lehramt mit ihren bereits im Staatsexamen studierten
Schulfächern und ihrer bislang studierten Schulformen zu ermöglichen und die
entsprechenden Universitäten in NRW dazu anzuweisen. Es ist nicht hinnehmbar,
dass den betroffenen Student*innen (sogar trotz Verordnung dazu in der LZV!)
entgegen der Zusagen der letzten rot-grünen Landesregierung eine Fortführung
Ihres bereits weit fortgeschrittenen Studiums in ihren Schulfächern und ihrer
Schulform im Bachelor-Master-Lehramt bislang versagt worden ist und man sie
somit bislang in den Studienabbruch treibt und sie keine Lehrer*innen werden
lässt.
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Vielen Dank bei Beschluss. Damit wird den betroffenen landesweiten Student*innen
geholfen.
Begründung
Begründung:
Liebe 45. campus:grüne Bundesmitgliederversammlung,
wir leben in bewegten politischen Zeiten. Was vor der Corona-Pandemie systemisch an den Hochschulen und im Bildungssystem bereits krankte, tritt in Zeiten von pandemischer Lage, Krieg und Klimakrise nochmals verstärkter empor.
Die bisherige Pandemie hat, wie häufig in Gesellschaft, besonders diejenigen getroffen, die am wenigsten Ressourcen haben – sei es soziales, kulturelles oder ökonomisches Kapital. Bundesweite Coronahilfen für Student*innen kamen bundesweit -wenn überhaupt- nur schleppend oder zu spät in Gang, und waren idR nicht auskömmlich. Viele Kommiliton*innen verloren ihre Nebentätigkeiten, die sie zur Finanzierung ihres Studiums benötigen, nur ca. 11 % aller Student*innen bundesweit beziehen Bafög. Da war es gut, dass es eine pauschale Verlängerung der Regelstudienzeit (z.B. in NRW) gab.
Wen die Landesregierung in NRW in der Frage nach Hilfe vor und während der Pandemie vergessen hat oder vergessen wollte, waren die Studierenden in NRW, die bereits vor der Pandemie am mit prekärsten studiert haben, nämlich durch die und unter der landesgesetzlichen Androhung der Zwangsexmatrikulation mithilfe von landesweiten Auslauffristen in allen Schulformen und in allen Unterrichtsfächern der Lehramtsstudiengänge des Staatsexamens in NRW.
Bereits die rot-grüne Vorgänger*innenlandesregierung hat die Auslauffristen nicht ausreichend verlängert oder aufgehoben, das rächte sich augenscheinlich in der Pandemie doppelt, während anderen Student*innen, die nicht in auslaufenden Studiengängen studierten, Fristen pauschal verlängert wurden, wurde das ausgerechnet bei den landesweiten auslaufenden Studiengängen nicht getan.
So kam es, dass das letzte Semester für die betroffenen Student*innen in NRW das Sommersemester 2020 darstellte. Mit Ablauf des 30.9.2020 wurden die betroffenen Student*innen zwangsexmatrikuliert. Die betroffenen Student*innen studierten im SoSe 2020 aufgrund von Härtefallregelungen, weil sie unter erschwerten Bedingungen studierten und studiert haben. Die anhaltende Pandemie stellte diese Student*innen nochmal vor zusätzliche große Herausforderungen im SoSe 2020 neben der permanenten Sorge der Zwangsexmatrikulation durch das Gesetz im LABG der Landesregierung.
Die Auslauffristen im Lehramt Staatsexamen in NRW sind und waren insgesamt im Vergleich zu anderen, teilweise durchaus weniger weitreichenden Studiengangreformen kurz und die Wechselmöglichkeiten in die neuen Studiengänge des Bachelor-Lehramts sind je nach konkreter Fächerkombination und Schulform schlecht bis unmöglich, was noch Kern dieses Antrages weiter unten sein wird.
Aus Sicht diverser Studierendenvertretungen in NRW ist es unverständlich, warum für alle Studierenden Fristen auf Grund der Pandemie verlängert wurden, ausgerechnet für LPO-Studierende jedoch nicht, die sogar durch die Auslauffristen unter besonderem Druck standen und jetzt mit Exmatrikulationen noch mehr stehen. Das ist auch nicht mit Gleichbehandlungsmaßstäben vereinbar, zumal die persönlichen Konsequenzen sehr viel weitreichender sind als bei Studiengängen, die nicht auslaufen und -liefen.
So sagte ein aktuelles Mitglied der NRW-weiten Initiative „Keine Zwangsexmatrikulationen im NRW-Lehramt“ an der Uni Köln, dazu: „Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Lehramtsberuf ist es völlig unverständlich, warum heute in NRW wesentlich kürzere Auslauffristen als bei der letzten größeren Reform der Lehrer*innenbildung verantwortbar sein sollen. Das nun zusätzlich ausgerechnet in einer Pandemie Kommiliton*innen aus auslaufenden Studiengängen zwangsexmatrikuliert werden sollen und es keine Verlängerungen (auch aufgrund der pandemischen Lage) gibt, ist inakzeptabel und ein fatales Signal seitens der gesamten schwarz-gelben Landesregierung und der rot-grünen Vorgängerlandesregierung, die die Auslauffristen so gelegt hat, gegenüber angehenden Lehrer*innen, was sie aktuell faktisch nicht mehr sind - wenn sie ihre Fächer mit ihrer Schulform nicht noch zu Ende studieren können. Die Betroffenen fallen damit ins Bodenlose. Offenbar scheint es in NRW keinen Lehrer*innenmangel zu geben, dass man das tut. Die betroffenen Student*innen können zum Teil entgegen des Versprechens der damaligen rot-grünen Landesregierung eben nicht in das neue Bachelor-Lehramt wechseln um dort ihr Studium erfolgreich beenden zu können, weil diverse Unis (bspw. die in Köln) die LZV-Verordnung ignorieren, in der die damalige rot-grüne Landesregierung das Problem der Fachkombinationen und Schulformen für die betroffenen Student*innen eigentlich lösen wollte, vermutlich auch getan hat aber die Unis halten sich nicht daran. Die Verordnung sieht vor, dass wenn man im Lehramt Staatsexamen 2 oder 3 Fächer samt Schulform studiert hat, die es im neuen Bachelor/Masterlehramt wegen der dortigen unnötigen Fachkombinationsbeschränkung eigentlich nicht mehr gibt, diese Fächer trotzdem im Bachelor/Masterlehramt in NRW an seiner Uni weiterstudieren kann. Papier ist aber geduldig. Die Landesregierung lässt die Student*innen mit dem Problem, was eigentlich keins sein dürfte, im Regen stehen.“
Beim Wechsel vom Lehramt Staatsexamen (LPO) in das Lehramt Bachelor (beides z.B. für Gymnasium/Gesamtschulen) besteht die Schwierigkeit, dass es einige Fachkombinationen, die im Lehramt Staatsexamen studierbar/zulässig waren, im Lehramt Bachelor/Master eigentlich nicht mehr gibt.
Damit jedoch Student*innen des Staatsexamens, die eine dieser Fachkombinationen studiert haben, nicht eines ihrer Fächer im Lehramt Staatsexamen umsonst studiert haben und dann komplett neu mit einem anderen Fach im Lehramt Bachelor Gym/Ge beginnen müssen oder/und ihr Studium abbrechen müssen (auch aus Geld- und Altersgründen können die aller wenigsten nochmal von vorne beginnen), hat das NRW-Schulministerium in 2016 eine gesetzliche Regelung für diese betroffenen Student*innen getroffen.
Diese Regelung besagt, dass die betroffenen Student*innen bei einem notwendigen Wechsel vom Lehramt Staatsexamen in das Lehramt Bachelor/Master bei ihren alten Fachkombinationen in ihrer bisher studierten Schulform bleiben können.
Im Gesetz heißt es dazu (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15620&vd_back=N2-11&sg=0&menu=1):
LZV NRW, § 1 Zugang zum Vorbereitungsdienst (4):
"(4) […] Ausnahmen von den Kombinationsvorgaben in § 3 Absatz 2 Satz 2 und § 4 Absatz 2 Satz 2 können Hochschulen zulassen für Studierende, die ihr Lehramtsstudium mit dem Ziel der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasium und Gesamtschulen oder das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen begonnen haben und mit ihren bisherigen Studienfächern nach dieser Verordnung fortführen wollen."
Aufgrund solcher Fächerkombination sind Student*innen in NRW davon betroffen und bei dem Wechsel zwingend auf die oben zitierte Regelung angewiesen – um ihr Studium im Lehramt Ba/Ma weiterstudieren zu können. Leider wurde diese Regelung aber von Unis in NRW bei entsprechenden Vorlagen der betroffenen Student*innen ignoriert bzw. „man wüsste davon nichts“.
Betroffene Student*innen beriefen sich auf diese Regelung/Verordnung und wurden trotzdem seit Oktober 2020 abgewiesen. Damit konnten sie bis jetzt entgegen der Zusagen der damaligen Landesregierung ihre Lehramtsstudienfächer samt Schulform nicht fortführen.
Manche Student*innen haben sich gar in Papierform mit Schilderung der Sachlage bei ihren Unis beworben, weil im Rahmen der digitalen Bewerbung um die Fortführung ihres Studiums und damit Studienplatzes diese -unter/in Hinweis/Berufung auf die oben genannte Regelung- Ausnahmefälle/Fachkombinationen nicht auswählbar waren, diese Student*innen also ausgeschlossen wurden.
Damit befinden sich nun betroffene Student*innen in NRW seit Oktober 2020 in einer nicht hinnehmbaren (Studien)Situation, die dadurch entstanden ist, dass die Auslauffristen viel zu gering waren/sind, was sowohl die aktuelle als auch die vorherige Landesregierung hätten ändern müssen, und zudem dadurch verschärft wurde, dass man den betroffenen Student*innen den Wechsel mit ihren bereits weit studierten Fächern und Schulformen bislang verwehrt hat.
Die ab demnächst neue Landesregierung muss handeln und den Student*innen eine Fortsetzung ihrer Studienfächer im Lehramt Bachelor/Master ermöglichen – und sich damit an die Zusagen halten.
