Veranstaltung: | 45. Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8.1 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 21.04.2022) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 20.05.2022, 19:34 |
SA2: Anpassung der Übergangsbestimmungen mit zweiwöchiger Frist
Antragstext
Füge § 30 Absatz 1 nach Satz 1 ein
„Eine Änderung dieser Satzung tritt - in der Regel und wenn nicht explizit
anders beschlossen - zwei Wochen, nach der Mitgliederversammlung auf der sie
beschlossen wurde, in Kraft.”
Begründung
Diese Klausel verhindert, dass für jede Satzungsänderung, die erst zur kommenden Mitgliederversammlung in Kraft treten soll, eine eigene Übergangsbestimmung beschlossen werden muss, wenn diese nicht unmittelbar gelten soll. Zudem erhöht sie die Rechtssicherheit und -vorhersehbarkeit für alle, da keine beschlossenen Satzungsänderungen unmittelbar wirken. Gleichzeitig wird die Möglichkeit für unmittelbar geltende Satzungsänderungen offen gehalten, die erforderlich sein können. Dies muss jedoch in Einzelfällen explizit durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.