Es ist sinnvoll, Fristen in der Satzung einheitlich zu regeln, um Verwirrung vorzugreifen und einen reibungslosen Ablauf der BMV zu gewährleisten. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, als einheitliche Regelung zu etablieren, dass alle ÄAs bis zum Aufruf des jeweiligen Antrags in der TO gestellt werden können. Diese Möglichkeit ziehen wir vor, da so auch spontane oder vor Ort im gemeinsamen Gespräch entstandene Ideen eingebracht und von der MV debattiert werden können.
Die Möglichkeit, bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes ÄAs zu stellen, ist auch der Formulierung "jederzeit" vorzuziehen, damit sich Delegierte bis zur Debatte eine Meinung über alle ÄAs gebildet und sich ggf. in der Delegation beraten haben können. (In begründeten Ausnahmefällen könnte durch weite Auslegung der GO die Frist zum Stellen von ÄAs auch nach Aufruf des TOPs wieder eröffnet werden.)