Veranstaltung: | 45. Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8.1 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 11.04.2022) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 21.05.2022, 18:31 |
Antragshistorie: | Version 1 |
SA8NEU: Antragsfrist für Dringlichkeitsanträge
Antragstext
Streiche § 13 Absatz 2
„Anträge können in Form von Dringlichkeitsanträgen jederzeit gestellt werden;
die Dringlichkeit ist hierbei gesondert zu begründen.“
und ersetze durch
„Anträge können in Form von Dringlichkeitsanträgen bis zur Eröffnung der
Mitgliederversammlung gestellt werden, deren Dringlichkeit gesondert zu
begründen ist. Änderungsanträge an Dringlichkeitsanträge können jederzeit in
Textform gestellt werden.“
Begründung
Dringlichkeitsanträge sind ein wichtiges Instrument der Bundesmitgliederversammlung, um auf aktuelles Geschehen unmittelbar reagieren zu können und Beschlusslagen zu fassen. Zeitgleich sind sie immer eine organisatorische Herausforderung, da vorherige Zeitplanungen des Bundesvorstandes im Ablauf der Bundesmitgliederversammlungen so regelmäßig durcheinandergeworfen werden. Mit diesem Antrag sollen diese beiden Anliegen – die Möglichkeit zur kurzfristigen Antragsstellung sowie eine gewisse Planbarkeit – miteinander vereint werden.
Mit der Änderung der Antragsfrist für Dringlichkeitsanträge auf die Eröffnung einer Bundesmitgliederversammlung besteht ausreichend Zeit, auch nach Ablauf der regulären Antragsfrist von zwei Wochen noch Anträge zu stellen. Gleichzeitig ist so zu Beginn einer Mitgliederversammlung der Umfang einer Tagesordnung vollends abseh- und abschätzbar, was eine gute Sitzungsleitung, und Tagesordnungssetzung fürs Präsidium sowie Organisation der gesamten Mitgliederversammlung und von etwaigem Rahmenprogramm ermöglicht.
Wird ein Dringlichkeitsantrag in der Tagesordnung aufgerufen, so sollten an diesem Punkt alle zur Debatte stehenden Änderungsanträge vorliegen, damit sich zum einen auf ein Verfahren zur Diskussion und Abstimmung geeinigt werden kann und auch alle Teilnehmer*innen im Bilde sind und sich nicht noch kurzfristig in hinzukommende Änderungsanträge einlesen müssen.