Veranstaltung: | 45. Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8.2.1. Inhaltliche Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 05.05.2022) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 06.05.2022, 06:47 |
A3: Her mit dem Tarif für studentisch Beschäftigte!
Antragstext
Campusgrün - Bundesverband grün-alternativer Hochschulgruppen unterstützt und
solidarisiert sich mit der Forderung nach einem Tarifvertrag für studentisch
Beschäftigte (“TVStud”). Dazu sollen die lokalen grün-alternativen
Hochschulgruppen lokale Initiativen von TVStud nach ihren Möglichkeiten
personell und finanziell unterstützen.
Bei TVStud handelt sich es um eine bundesweite Kampagne, welche sich mit der
Forderung eines Tarifvertrags für studentisch Beschäftigte an die
Tarifgemeinschaft deutscher Länder adressiert. Die Forderungen zielen auf eine
Verbesserung der bislang oftmals prekären Arbeitsbedingungen ab.
Diese lauten:
Existenzsichernde Löhne
Der Stundenlohn der meisten studentisch Beschäftigten liegt aktuell bei unter 11
Euro - das ist ab Oktober 2022 weniger als der Mindestlohn. Dass derartige Löhne
die Existenz von Studierenden kaum sichern können - insbesondere in Anbetracht
hoher Mieten und Lebensmittelkosten sollte klar sein. Dadurch werden die Jobs an
Hochschulen immer weniger attraktiv, da andere Arbeitgeber*innen häufig besser
bezahlen. Somit entsteht an vielen Hochschulen ein Personalmangel, der dringend
gefüllt werden muss.
Jährliche Lohnerhöhungen
Durch die steigenden Lebenserhaltungskosten sind jährliche Lohnerhöhungen
dringend notwendig. Diese muss tariflich festgeschrieben werden, damit
Lohnsteigerungen nicht von politischen Mehrheiten und der Einhaltung von
Selbstverpflichtungen abhängig sind. Diese Erhöhungen müssen an die
Tariferhöhungen der anderen an Hochschulen Beschäftigten gekoppelt sein, sodass
sich deren Kämpfe mit jenen der studentisch Beschäftigten verbinden können.
Planbarkeit durch Mindestvertragslaufzeiten
Befristete Verträge sind an nahezu allen Hochschulen die Regel: Häufig laufen
die Verträge der studentisch Beschäftigten zwischen 2 und 6 Monaten. Neben dem
hohen dadurch verursachten bürokratischen Aufwand, verfolgt diese Handhabung
natürlich kapitalistische Ziele: Während Kündigungen stets begründet werden
müssen und auch ein rechtlicher Kündigungsschutz besteht, ist dies bei
Nichtverlängerungen von Verträgen nicht der Fall. So können unliebsame
studentisch Beschäftigte kurzerhand losgeworden werden, welche dann kein
Einkommen mehr zur Verfügung haben, von dem sie abhängig sind. Entsprechend
haben studentisch Beschäftigte immer die Sorge, in wenigen Monaten ihren Job zu
verlieren und können kaum planen. Die Kettenbefristungen haben für die
Arbeitgeber*innen einen weiteren Vorteil, gleichzeitig einen großen Nachteil für
die Beschäftigten: Oftmals werden Verträge, beispielsweise für Tutor*innen
lediglich für die Vorlesungszeit abgeschlossen, in den Semesterferien fällt die
Einkommensquelle dann komplett weg - obwohl Miete und Lebenserhaltungskosten
natürlich weiterhin anfallen.
Einhaltung von Mindeststandards
Auch studentisch Beschäftigte haben - wie alle Arbeitnehmer*innen - einen
gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Leider werden diese Standards nicht überall eingehalten: Häufig arbeiten
studentisch Beschäftigte ihre Krankheitstage nach und wissen teilweise nicht
einmal, dass sie einen Anspruch auf Urlaub haben, da ihre Arbeitgeber*innen sie
nicht darauf hinweisen. Doch diese Standards sind lediglich ein - wenn auch hart
erkämpftes - Minimum. Durch Tarifverträge werden diese verbessert und genauer
geregelt.
Mitbestimmung auch für uns
Gerade in einem kapitalistischen System muss immer klar sein, dass die
Organisierung der Arbeiter*innen und Angestellten eine Notwendigkeit ist, um die
eigenen Interessen durchzusetzen. Da Arbeitgeber*innen stets gewinnorientiert
handeln, werden sie Arbeitsbedingungen nicht verbessern, Löhne nicht erhöhen,
ohne, dass die Arbeitnehmer*innen Druck machen. In der Regel geschieht dies
durch Personalräte. Jedoch werden studentisch Beschäftigte in fünf Bundesländern
nicht einmal durch den Personalrat vertreten, in sieben haben sie weder ein
passives, noch ein aktives Wahlrecht, obwohl dies doch so dringend notwendig
wäre. Mitbestimmungsrechte und Interessenvertretung sind zentrale demokratische
Grundwerte, welche auch studentisch Beschäftigten in vollem Umfang zustehen
müssen.
Wir fordern eine allgemeine Stärkung von SHK-Vertretungen, da durch diese Organe
die Beschäftigten gemeinsam und organisiert an die Arbeitgeber*innen herantreten
können und Forderungen durchsetzen können.
Campusgrün fordert daher: TdL, gib Tarif!
Begründung
Der Campusgrün Bundesverband, sowie viele der Mitgliedsgruppen unterstützen die TVStud-Kampagne #keine Ausnahme bereits seit ihrem Start. So waren auf der 43. Bundesmitgliederversammlung im Mai 2021 auch Aktivist*innen aus der TVStud Bewerbung zu Gast, die einen Inputvortrag gehalten haben. Dieser fand schon damals sehr viel Anklang.
Dieser Antrag soll die Lücke in unserer Beschlusslage schließen und unsere Solidarität und Unterstützung offiziell machen.
Alle weiteren Informationen sind unter www.tvstud.de zu finden, die einzelnen Forderungen sind dort in den FAQs gut erklärt.
*TdL = Tarifgemeinschaft der Länder, Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes
Weitere Begründung erfolgt mündlich.