Veranstaltung: | 45. Bundesmitgliederversammlung |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 8.1 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 21.04.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.05.2022, 23:27 |
SA5: Ladungsfrist zur BMV
Antragstext
Ändere § 10 Satzung von Campusgrün – Bundesverband grün-alternativer
Hochschulgruppen Abs. 1 Satz 2 von
“Sie wird mindestens vier Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung und der
vorliegenden Anträge durch den Bundesvorstand einberufen.”
in
“Sie wird mindestens sechs Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung und der
vorliegenden Anträge durch den Bundesvorstand einberufen.”
Begründung
Aktuell beträgt die Ladungsfrist vier Wochen vor der BMV. Durch eine verlängerung der Frist auf sechs Wochen wird die Organisation der BMV enorm erleichtert. So ermöglichen wir unseren Mitgliedsgruppen eine bessere Planung und Vorbereitung der Delegierten. Außerdem liegt die Ladungsfrist weiter vor der Antragsfrist, was die Vorbereitungszeit der Gruppen auch hierfür verbessert und eine fundierter vorbereitete Antragsstellung ermöglicht. Mit einer möglichen Änderung der Antragsfrist für Satzungsänderungen (siehe nachfolgender Satzungsänderungsantrag) fällt die Ladungsfrist hierdurch ebenfalls nicht mit dieser Frist zusammen.