Veranstaltung: | 45. Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8.1 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 11.04.2022) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 20.05.2022, 23:29 |
SA6: Antragsfrist für Satzungs- und Ordnungsänderungen
Antragstext
Streiche § 13 Absatz 3 Satz 2
„Änderungsanträge zu solchen Anträgen sind jederzeit zulässig.“
und füge nach Satz 1 hinzu
Begründung
Die Satzung sowie alle Ordnungen des Bundesverbandes sind elementarer Bestandteil des Verbandes und regeln die Arbeit und sämtliche Verfahren grundlegend. Dies bedeutet auch, dass sämtliche Änderungen und Neufassungen einer umfassenden Auseinandersetzung, Diskussion und Abwägung bedürfen, bevor es zu einer Beschlussfassung kommen kann. Folglich müssen Anträge dieser Art, die auf eine Änderung von Satzung und Ordnungen abzielen, ausreichend früh zur Verfügung gestellt werden.
Auch Änderungsanträge hieran eröffnen neue Handlungs- und Abstimmungsoptionen, weshalb auch hier ausreichend Überlegungszeit vor der Mitgliederversammlung eingeräumt werden muss. Eine Zeit von so mindestens zwei Wochen zwischen Frist der Einreichung von Änderungsanträgen bzw. Neufassungen von Satzung und Ordnungen und der Frist für Änderungsanträge hieran scheint angemessen und ermöglicht eine ausreichende Überlegungszeit.